Kürzel |
Klausel |
Kurzbeschreibung |
Verkäufer trägt die Kosten bis |
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EXW |
Ab Werk |
Der Verkäufer hat seine Verpflichtungen |
Verfügungsstellung der Ware |
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(Ex Works |
erfüllt, wenn er die Waren dem Käufer |
auf seinem Gelände, d.h. |
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named place) |
auf seinem Grundstück bereitgestellt hat. |
Fabrik, Lager, Werk. |
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Der Käufer trägt die Kosten der Verladung |
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und des Transportrisiko. |
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FCA |
Frei Fracht- |
Der Verkäufer hat seine Verpflichtungen |
Übergabe der Ware an den |
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führer (Free |
erfüllt, wenn er die zum Export freige- |
ersten Frachtführer: Bahn, |
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Carrier named |
machte Ware, dem vom Käufer benannten |
Lkw-Unternehmer, Binnen- |
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place) |
Carrier übergeben hat. Schließt der |
schiffer, Reeder, Carrier oder |
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Verkäufer den Frachtvertrag z.B. mit der |
Spediteur |
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Bahn ab, dann tut er dies auf Kosten |
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und Gefahr des Käufers. Carrier ist, wer |
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sich durch einen Frachtvertrag verpflichtet, |
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die Beförderung per Schiene, Straße, |
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Luft, Binnengewässer oder in einer |
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Kombination dieser Transportarten |
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durchzuführen |
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FAS |
Frei Längs- |
Der Verkäufer muss die Sendung längs- |
Längsseite Schiff am |
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seite Seeschiff |
seits des Schiffes (am Kai oder in |
benannten Ladeplatz im |
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(Free Alongside |
Leichtern) rechtzeitig anliefern, und zwar |
Verschiffungshafen. |
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Ship named |
auf seine Kosten und Gefahr. Die Ausfuhr- |
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port of shipment) |
abfertigung ist vom Verkäufer zu über- |
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nehmen. Der Käufer trägt alle Kosten und |
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die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung. |
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FOB |
Frei an Bord |
Der Verkäufer hat seine Verpflichtung |
Lieferung an Bord des |
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(Free on Board |
erfüllt, wenn die Sendung die Reling des |
genannten Schiffes. |
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named port of |
Schiffes im vereinbarten Verschiffungs- |
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shipment) |
hafen überschritten hat. Ab diesem |
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Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten |
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und Risiken. |
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CFR |
Kosten und |
Der Verkäufer muss die Kosten und die |
Lieferung an Bord des |
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Fracht (Cost |
Fracht bis zum Bestimmungshafen tragen. |
genannten Schiffes und |
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and Freight |
Die Gefahr für Verlust und Beschädigung |
die Seefracht |
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named port of |
der Ware sowie zusätzliche Kosten, die |
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destination) |
auf Ereignisse nach der Bordlieferung |
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zurückzuführen sind, trägt mit Über- |
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schreitung der Reling im Verschiffungs- |
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hafen der Käufer. |
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CIF |
Kosten, Ver- |
Der Verkäufer hat die gleichen Pflichten |
Lieferung an Bord des |
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sicherung, |
wie bei CFR, muss aber zusätzlich die |
genannten Schiffes, die |
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Fracht (Cost, |
Seetransportversicherung gegen Verlust |
Seefracht und die Transport- |
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Insurance and |
und Beschädigung abschließen. Die |
versicherungsprämie. |
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Freight named |
Gefahr trägt der Käufer, sobald die Güter |
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place of |
die Reeling des Seeschiffes überschritten |
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destination) |
haben. Die Prämie zahlt der Verkäufer. |
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CPT |
Frachtfrei |
Der Verkäufer trägt die Fracht für die |
Bereitstellung am ver- |
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(Carriage Paid |
Beförderung der Ware bis zum benannten |
barten Bestimmungsort. |
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to named |
Bestimmungsort. Die Gefahr für Verlust |
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place of |
oder Beschädigung geht mit Übergabe |
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destination) |
an den Frachtführer auf den Käufer über. |
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CIP |
Frachtfrei |
Der Verkäufer übernimmt die gleichen |
Bereitstellung am vereinbarten |
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versichert |
Verpflichtungen wie bei der CPT-Klausel, |
Bestimmungsort und Trans- |
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(Carriage and |
hat jedoch zusätzlich eine Transportver- |
portversicherungsprämie. |
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Insurance Paid |
sicherung abzuschließen. Das Transport- |
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to named place |
risiko trägt der Käufer. |
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of destination) |
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DAF |
Geliefert |
Der Verkäufer muss die zur Ausfuhr frei- |
zum vereinbarten Grenzort |
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Grenze |
gemachten Waren am benannten Grenz- |
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(Delivered at |
ort zur Verfügung stellen. Die Grenze ist |
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Frontier named |
genau zu bestimmen z.B. "Deutsche |
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place) |
Grenze Kehl", oder "Italienische Grenze |
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Brenner". |
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DES |
Geliefert ab |
Der Verkäufer hat seine Verpflichtung |
zum vereinbarten Bestim- |
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Schiff (Delivered |
erfüllt, wenn er die Ware, die von ihm |
mungshafen |
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ex Ship named |
nicht zur Einfuhr freizumachen ist, an |
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port of destination) |
Bord des Schiffes im Bestimmungshafen |
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zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt |
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alle Kosten und Gefahren bis zum be- |
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nannten Bestimmungshafen. |
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DEQ |
Geliefert ab |
Der Verkäufer hat seine Verpflichtung |
zum vereinbarten Bestim- |
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Kai (verzollt) |
erfüllt,wenn er dem Käufer die Ware auf |
mungshafen incl. |
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(Delivered ex |
dem Kai im benannten Bestimmungs- |
Verzollung |
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Quay Duty |
hafen zur Verfügung gestellt hat. Die |
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paid named |
Einfuhrabfertigung trägt der Verkäufer. |
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port of desti- |
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nation) |
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DDU |
Geliefert |
Der Verkäufer hat seine Verpflichtung |
zur Lieferung am ver- |
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unverzollt |
erfüllt, wenn die Ware am benannten Ort |
einbarten Bestimmungsort |
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(Delivered Duty |
im Einfuhrland zur Verfügung steht. Er |
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unpaid named |
trägt alle Kosten und Gefahren bis zu |
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place of desti- |
diesem Ort. Der Käufer hat die Kosten |
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nation) |
und Gefahr zu tragen, dass die Sendung |
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nicht rechtzeitig verzollt wird. |
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DDP |
Geliefert |
Der Verkäufer hat seine Verpflichtung |
zum Bestimmungsort inkl. |
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verzollt |
erfüllt, wenn er die Waren dem Käufer am |
aller Kosten der Verzollung |
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(Delivered Duty |
vereinbarten Ort im Einfuhrland zur Ver- |
und Versteuerung der Ware |
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paid named |
fügung gestellt hat. Der Verkäufer trägt |
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place of desti- |
alle Kosten und Gefahren einschl. Zölle, |
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nation) |
Steuern und andere Gebühren. Er muss |
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die Einfuhrabfertigung übernehmen. |